Voraussetzungen
- Berufstätigkeit
- Vollendetes 17. Lebensjahr
- Anwesenheit an 2 - 3 Abenden pro Woche
- Individuelle Einteilung der Selbststudienzeiten
abgestimmt auf Beruf und Familie - Interesse an Weiterbildung
- Konsequentes und zielorientiertes Arbeiten